Rettungsboote
Die Boote der FSD-Schiffsführer
sind (binnen-)seetüchtig und für den FSD-Einsatz geeignet, wenn sie
- in der Regel eine LüA (Länge über Alles) von 6,50 m nicht unterschreiten
- bei verschlossenen Luken unsinkbar sind
- ballaststabil und selbstaufrichtend sind
- mit einem Hilfsmotor (mind. 2 KW/to) ausgerüstet sind. Ausnahme das Revier Brombachsee, da hier ausschließlich Elekrtomotoren erlaubt sind.
- Motorboote: keine Vollgleiter, revierbezogen motorisiert.
Die Dienstflagge zeigt Einsatzbereitschaft

Einsatzordnung
Bei einem Rettungseinsatz operieren unsere Schiffsführer nach der Einsatzordnung [980 KB]
des FSD